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Napisal som na Arbeitskammer Hotline a toto mi doslo som teraz zmateny: die Bestimmung ist leider nicht eindeutig formuliert. Gewollt war vom Dienstgeber mit Sicherheit die Möglichkeit nur für ihn zur Kündigung zum 15. und Monatsletzten zu vereinbaren. Die Bestimmung kann dahingehend ausgelegt werden, dass auch für Sie als Dienstnehmer in den ersten 5 Dienstjahren die Kündigungsmöglichkeit zum 15. und Monatsletzten besteht. Diese Auslegungsvariante ist allerdings unsicher und mit dem Risiko behaftet, dass ein Gericht diese Bestimmung anders liest und Sie dann einen unberechtigten vorzeitigen Austritt setzen. Um sicher zu gehen, empfehlen wir daher die Kündigung bis Ende Februar zum 31.03.2016 einzubringen. Die Aufnahme einer neuen Tätigkeit ist dann ab 01.04.2016 gefahrlos möglich. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung |
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